Bis zu 50 % vom Staat!
Förderung für Elektrostapler![E-Förderung Grüner Gabelstapler](/media/Media-Jetschke/Linde-Green_Performance_Visual_1920x1080_Web_header_16x9w1920_16x9w320.jpg)
Der Staat belohnt die Anschaffung von Elektrostaplern! Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln werden wirtschaftliche und umweltfreundliche Vorteile kombiniert. Unternehmen profitieren von Kosteneinsparungen und staatlichen Zuschüssen, während sie gleichzeitig ihre CO2-Emissionen reduzieren. Eine Win-Win-Situation für Wirtschaft und Umwelt.
Sie möchten mehr über die Fördermöglichkeiten erfahren? Über den Button gibt es weitere Informationen!
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung von Elektrostaplern
Investitionsvorhaben
- Gefördert werden Neu- & Ersatzinvestitionen.
- Förderung gilt ausschließlich für neue Gabelstapler.
- Stapler darf nur auf dem Betriebsgelände des Kunden betrieben werden (Zweigniederlassungen= Betriebsgelände)
Finanzierung
- Ein Kauf ist grundsätzlichförderfähig
- Leasing & Mietkauf sind eingeschränkt förderfähig
- 24 Monatsraten werden berücksichtigt.
- Auszahlung der Fördersumme erfolgt erst nach 24 Monaten
- Bei Tochterunternehmen: Rechnungsnehmer muss identisch sein mit dem Antragsteller!
Projektstart
- Förderung muss immer vor Beginn der Umsetzung (Bestellung/ Kauf) beantragt werden
- Umsetzung der Maßnahme erst nach Zuwendungsbescheid
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn:Genehmigung kann begründet beantragt werden.
Machen Sie noch heute den Fördermittel-Check. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.
Unsere Ansprechpartnerin Jasmin Rahman freut sich auf Ihre Anfrage unter jasmin.rahman@jetschke.de.